An der Spitze der Berufsgenossenschaft stehen die beiden Selbstverwaltungsorgane Vertreterversammlung und Vorstand. Sie werden je zur Hälfte aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber gebildet.

Vertreterversammlung und Vorstand treffen gemeinsam mit der Geschäftsführung die wichtigen Entscheidungen, zum Beispiel über die Satzung, den Gefahrtarif oder Unfallverhütungsvorschriften. Dabei bringen die Mitglieder der Selbstverwaltung ihre Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis ein und geben so wichtige Impulse für die Arbeit der Berufsgenossenschaft. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung trifft die Selbstverwaltung ihre Entscheidungen in eigener Verantwortung. Dabei unterliegt sie der Aufsicht des Staates.

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Aus der Praxis - für die Gemeinschaft

Lebendige Demokratie: Was bedeutet Selbstverwaltung? Wie setzt sie sich zusammen? Welche Aufgaben haben die Organe der Selbstverwaltung?