Verletzt sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Betrieb oder erleidet eine Berufskrankheit, entschädigt die BG ETEM den erlittenen Schaden umfassend. Schadenersatzklagen durch Mitarbeiter – außer bei Vorsatz – sind ausgeschlossen.
Die BG ETEM stellt auch Kolleginnen und Kollegen untereinander von der Haftung frei. Das sichert den sozialen Frieden und gibt Ihnen finanzielle Sicherheit.

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