Verletzt sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Betrieb oder erleidet eine Berufskrankheit, entschädigt die BG ETEM den erlittenen Schaden umfassend. Schadenersatzklagen durch Mitarbeiter – außer bei Vorsatz – sind ausgeschlossen.
Die BG ETEM stellt auch Kolleginnen und Kollegen untereinander von der Haftung frei. Das sichert den sozialen Frieden und gibt Ihnen finanzielle Sicherheit.
Die BG ETEM haftet für Sie
Die BG ETEM stellt Arbeitgeber von der zivilrechtlichen Haftung frei.
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